In den vergangenen Jahren haben wir Frauenärzte uns immer um ein möglichst breites und auch spezialisiertes Leistungsangebot für Ihre optimale medizinische Betreuung bemüht. Durch gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen werden die Ausgaben für die ärztliche Behandlung und für die Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln streng begrenzt. Nach §12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches SGB.V müssen die Leistungen, die wir Ihnen anbieten, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Was ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)?

IGeL - Individuelle GesundheitsleistungWir müssen gemeinsam lernen und akzeptieren, dass nur medizinisch notwendige Leistungen der Krankenkassen zu Lasten der Solidargemeinschaft erbracht und erwartet werden können. Eine notwendige Untersuchung und Behandlung werden für Sie jederzeit ohne Zuzahlung ausreichend sichergestellt werden.

Die gesetzliche Krebsvorsorge umfasst folgende Leistungen:

  • Ab dem 20. Lebensjahr: Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchungen des inneren Genitales
  • Ab dem 30. Lebensjahr: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust
  • Ab dem 50. Lebensjahr: zusätzliche rektale Tastuntersuchung und Test auf okkultes Blut im Stuhl.

Über diesen Umfang der Krebsvorsorge hinaus, gibt es einige Untersuchungen, die im Einzelfall sinnvoll sind, aber nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.

Es ist aber denkbar, dass Sie sich von mir eine sinnvolle Erweiterung von medizinischen Versorgungsleistungen wünschen, die über das Notwendige hinausgehen und die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Rund ein Viertel der gesetzlich Versicherten – also etwa 8 Millionen Patienten – nahmen mindestens eine solcher Maßnahmen binnen eines Jahres an. So das Ergebnis einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

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