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Aufgrund des von der Bundesregierung gemeinsam mit den Krankenkassen verordneten Sparkurses wurde zum 01.04.2000 unter anderem eine wiederholte Neuregelung im Laborbereich in Kraft gesetzt. Unverständlicherweise sind hierdurch viele medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen aus dem allgemeinen Leistungskatalog der Krankenkassen herausgenommen worden und nur noch indikationsbezogene Untersuchungen ansatzfähig. Speziell im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge trifft dies die wichtige Screening-Untersuchung auf Toxoplasmose.

toxoplasmoseToxoplasmose ist eine Erkrankung die durch den Erreger Toxoplasma gondii ( Einzeller ) ausgelöst wird. Die Infektion erfolgt durch den Genuss von nicht durchgebratenem oder rohem Fleisch ( Steaks, Mett, Tartar etc. ) aber auch durch den Verzehr von ungenügend gewaschenem Salat und Gemüse. Das Hauptinfektionsrisiko und der Hauptüberträger für diese Erkrankung sind Katzen! Aufgrund der vielfältigen Ansteckungsmöglichkeiten haben in Deutschland ca. 40-50% der Bevölkerung diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht und sind somit gegen eine erneute Infektion geschützt. Für diejenigen, die keinen Schutz gegen Toxoplasmose haben, besteht bei einer Infektion in der Schwangerschaft die Gefahr der Übertragung auf das Ungeborene. Diese Infektion kann in einem hohen Prozentsatz Schädigungen verursachen ( Hirnschädigungen, Wasserkopf, Erblindung ) und schlimmstenfalls zum Absterben führen. Wenn in der Schwangerschaft rechtzeitig eine Infektion festgestellt wird, ist eine Behandlung mit speziellen Antibiotika möglich. Eine prophylaktische Impfung gegen Toxoplasmose ist derzeit noch nicht möglich. Durch unserer Verantwortung für Ihre Schwangerschaft und das Wohlergehen Ihres Babys empfehlen wir Ihnen die Testung Ihres Immunstatus, um feststellen zu können, ob für ihr Baby ein Schutz besteht oder nicht. Ergibt sich hierbei, dass Sie bisher keine Toxoplasmose durchgemacht haben, sind im weiteren Verlauf der Schwangerschaft 2 Kontrolluntersuchungen in der 20. und 30. Schwangerschaftswoche empfohlen. Die hierbei entstehenden Kosten werden Ihnen nach der GOÄ ( Gebührenordnung für Ärzte ) in Rechnung gestellt. Den genauen Betrag je Blutentnahme, Befunderörterung und Laborkosten teilen wir Ihnen auf Anfrage gern mit.

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